Ständig hört man Urteile zur Frage ob Schlüsselbegriffe/Keywords zur Bewerbung der eigenen Online-Plattform bei Suchmaschinen gebucht werden dürfen, wenn diese identisch mit geschützten Marken oder Unternehmensnamen von Konkurrenten sind.
Da sich die Instanzgerichte (mal) wieder nicht einig sind, hat Rechtsanwalt Noogie C. Kaufmann, Master of Arts, in der vergangenen Ausgabe der c´t (c´t 2008, Heft, 23, Seite 172) den derzeitigen Stand der Dinge aufgezeigt.b
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